Im Rahmen des Kommunalen Programm Deutschspracherwerb analysiert das Bildungsbüro kontinuierlich Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Zugang zu den Integrationskursen des Bundes regeln, sowie das lokale Sprachkursangebot. Ziel ist es, bestehende Lücken zu schließen und flexibel auf bestehende und zukünftige Bedarfe im Deutschspracherwerb reagieren zu können. Dabei geht es im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb grundsätzlich darum, die Regelangebote des Bundes sowie kostenfreie Angebote zum Deutschlernen bestmöglich zu nutzen und zu vernetzen. Dabei wurden in der Vergangenheit immer wieder gemeinsam mit den verschiedenen Partnern (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, etc.) Verfahren entwickelt, um Zugewanderten einen Kursbesuch in den bundesfinanzierten Sprachkursen zu ermöglichen. Nur in den Fällen, in denen Personen trotzdem keinen Zugang haben, kommen auch städtisch finanzierte Sprachlernangebote in Betracht.
